Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Wer braucht eine sogenannte Grundqualifikation?

 

Jede Person, die seit dem 10.09.2008 (Klasse D), bzw. 10.09.2009 (Klasse C) erstmals eine Fahrerlaubnis dieser Klassen erwirbt und gewerblich fahren möchte.

 

 

Wie erwerbe Ich die Grundqualifikation?

 

  1. Durch eine betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer (3 Jahre) oder Fachkraft im Fahrbetrieb.
  2. Mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (450 min.) bei der IHK. Hier ist die Voraussetzung die jeweils gültige Fahrerlaubnis.
  3. Mit einer beschleunigten Grundqualifikation (130 Stunden Theorie a 60 min. und 10 Fahrstunden a 60 min. Vorbereitungskurs) in unserer Fahrschule und einer theoretischen Prüfung (90 min.) bei der IHK.
  4. Bei Umsteiger Lkw auf Bus oder umgekehrt ist ein Vorbereitungskurs von 35 Stunden a 60 min. nötig.

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation 140h:

 

Blockausbildung (Vollzeit):                               09.01.2012 - 03.02.2012

                                                                     16.04.2012 - 12.05.2012

 

Abendkurse (20 Wochen, berufsbegleitend)       06.02.2012 - 29.06.2012

                                                                     23.07.2012 - 07.12.2012

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger):

 

Blockausbildung und Abendkurse ist ein laufender Einstieg möglich.